| Mietspiegel 2009 | |||
| Hier erscheint der aktuelle Mietspiegel für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück - gilt nicht für Sozialwohnungen |
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Allgemeine Erläuterungen
Dieser Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB - § 558 ff.) regelt das Verfahren bei Mieterhöhungen für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen. Für die Miethöhe ist die ortsübliche Vergleichsmiete maßgebend. Ortsüblich ist die Miete, die in Rheda-Wiedenbrück für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Das Gesetz läßt zu, dass eine Mietererhöhung außer auf den Mietspiegel auch auf Vergleichsobjekte, auf Sachverständigungsgutachten und auf eine Mietdatenbanken gestützt werden kann. Die nachfolgenden Übersichten enthalten Eckwerte, von denen im Einzelfall nach oben wie nach unten abgewichen werden kann. Die Mietrahmen beziehen sich auf Wohnungen von etwa 40-100 qm, die mit Bad/WC und Sammelheizung ausgestattet sind. Fehlt ein Ausstattungsmerkmal, dürften Abschläge in Höhe von ca. 20 % gerechtfertigt sein. Die im Mietspiegel abgegebenen Mietwerte sind für Apartments (abgeschlossene kleine Wohnungseinheiten mit Küche/ Kochnische, Bad/Dusche, WC und Sammelheizung) nur bedingt anwendbar; gleiches gilt für Einfamilienhäuser. Für kleinere bzw. größere Wohnungen können sich Zu- bzw. Abschläge ergeben. Die Tabelle (Baujahrgruppe 1) erfasst Miethöhen für Altbauwohnungen mit Modernisierungen bis 31. Dezember 1974. Bei umfassender Modernisierung (siehe besondere Erläuterungen) ab 1. Januar 1975 kann eine Wohnung der Baujahrgruppe zugeordnet werden, in der die Modernisierung abgeschlossen wurde. Soweit öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden, sind diese mietmindernd zu berücksichtigen. |
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Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro qm monatlich, Kaltmieten ohne Betriebskosten
Ausstattung mit WC; mit Bad/Dusche; mit Sammelheizung
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Besondere Erläuterungen zur Tabelle
Altbauwohnungen mit umfassender Modernisierung Eine Altbauwohnung gilt dann als umfassend modernisiert, wenn Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Wohnung im wesentlichen der einer Neubauwohnung entsprechen. Die hierfür angegebenen Tabellenwerte treffen nur dann zu, wenn der Wohnwert der Wohnung durch weitergehende Maßnahmen wie Heizungseinbau und/oder Verbesserung der sanitären Ausstattung auf Kosten des Vermieters erheblich verbessert wurde; soweit erforderlich: Verbesserung der Wohnungsgrundrisse, Einbau von neuzeitlichen Fenstern sowie neuzeitlichen und pflegeleichten Fußböden, Verbesserung der elektrischen Anlage und Wärmedämmung sowie Schutz vor Lärmimmissionen. Für nicht modernisierte Altbauwohnungen dürften je nach Zustand und Ausstattung Abschläge bis zu 20 % gerechtfertigt sein. Wohnlagen Für die Einstufung müssen die bei den einzelnen Wohnlagen genannten oder ähnliche Merkmale überwiegend zutreffen. Einfache Wohnlage Industrienahe Wohnungen, starke Lärm- oder Geruchsbelästigung, Wohnungen mit wenig Licht, Luft und Sonne, keine öffentlichen Verkehrsmittel in der Nähe, ungünstige Einkaufsmöglichkeiten, kaum Frei- und Grünflächen. Wohnungen auf die diese Merkmale im Einzelfall zutreffen, sind mit Abschlägen von bis zu 10 % zur mittleren Wohnlage einzustufen. Mittlere Wohnlage Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in mittlerer Wohnlage, der Normalwohnlage, ohne besondere Vor- und Nachteile. Solche Wohngebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine besonderen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen. Gute Wohnlage Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, auch mit großen Wohnobjekten, mit Baumpflanzungen an Straßen / in Vorgärten, im Wesentlichen nur Anliegerverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten, das Wohnen nicht beeinträchtigende Einrichtungen, günstige Verkehrsverbindungen. Beste Wohnlage Aufgelockerte Bebauung, überwiegend Familienheime, ruhige Wohngegend. Durchgrünung des gesamten Wohngebietes, günstige Verkehrsanbindungen. Wohnungen auf die diese Merkmale im Einzelfall zutreffen, können mit Aufschlägen von bis zu 10 % zur guten Wohnlage bewertet werden. Miete Die Tabellenwerte geben die Kaltmiete ohne die Betriebskosten an. Betriebskosten (§ 2 Betriebskostenverordnung) sind z.B.: Wasser, Schmutzwasser, Regenwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Schornsteinfeger, evtl. Gartenpflege, Hauswart, Hausreinigung. Nicht umlegbare Betriebskosten sind beispielsweise Reparaturrücklagen und Verwaltungskosten. Die Erhebung richtet sich nach dem jeweiligen Mietvertrag. Für die Betriebskosten sowie Heizungs-/Warmwasserkosten wird empfohlen, eine angemessene Abschlagszahlung zu vereinbaren. Besondere Merkmale Innerhalb des Mietrahmens sind die nachstehenden Merkmale (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage) zu berücksichtigen. Diese können in besonderen Fällen zur Über- und Unterschreitung der Eckwerte führen. Art Entscheidend ist die grundsätzliche Struktur der Wohnung, z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus, abgeschlossene Wohnung bzw. nicht abgeschlossene Wohnung. Größe Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der im eigentlichen Sinne zum Wohnen bestimmten Räume, also ohne Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche, Garagen. Ausstattung Innerhalb der Ausstattungsgruppen sind u. a. zu berücksichtigen: > Art der Fußböden Böden ohne Belag, Kunststoffböden, Teppichböden, Parkettböden, Stein- oder Fliesenböden. > Art der Fenster Einfach- bzw. Doppelglasfenster, Aluminiumfensterrahmen, Spezialverglasung. > Art der Küche Kochnische, Kochküche, Wohnküche. > Art der Beheizung Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtstromspeicherheizung, Gasaußenwandöfen. > Sanitärausstattung Lage des WC im Gebäude bzw. außerhalb des Gebäudes, Bad und WC getrennt, zusätzliches Bad bzw. Dusche, zusätzliches WC, Gemeinschaftstoilette, zentrale Warmwasserversorgung, Warmwasserbereiter, eingebaute Badewanne, gekachelte Wände. > Weitere Ausstattung Fahrstuhl, Müllschlucker, Türsprechanlage, Hausantenne, automatische Wascheinrichtung, Kücheneinbauteile, Einbauschränke, Heizungsverkleidungen, Möbel. Für das Mobiliar ist ein angemessener Zuschlag zu berücksichtigen. > Sonstiges Balkon, Loggia, Nebenräume - Keller, Wasch-, Trocken- oder Gemeinschaftsräume, Kfz-Abstellplatz, Gartenbenutzung. Beschaffenheit Grundrissgestaltung, Verhältnis von Haupträumen zu Nebenräumen, Größe und Höhe der Räume, gefangene Räume, langer Flur. Sonstiges: baulicher Zustand der Wohnung und Unterhaltung des Gebäudes - Fenster, Fußböden, technische Einrichtungen, Treppenhaus, Fassade. Wohnungslage Wohnungslage im Gebäude: Vollgeschoss - Dachgeschoss - Kellergeschoss, Vorderhaus - Hinterhaus. Üblich ist es, dass Erdgeschosswohnungen und Wohnungen vom 3. Geschoss an in der Regel einen etwas günstigeren Mietpreis haben als Wohnungen im 1. oder 2. Geschoss (Geschossdifferenzierung). Bei einem mehrgeschossigen Gebäude mit Fahrstuhl kann sich eine andere Beurteilung ergeben. |
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Weitere Informationen:
Stadt Rheda-Wiedenbrück |
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